• Vertretung bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren sowie in gerichtlichen Verhandlungen
  • Vertretung als Nebenklagevertreterin bzw. als Zeugenbeistand

Die Praxis beweist immer wieder, dass eine bestmögliche Verteidigung von einer sachgerechten Vertretung von Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abhängt. Häufig lassen sich so Einstellungen des Verfahrens erreichen, die zu einer kurzen Verfahrensdauer führen und Sie vor hohen Verfahrenskosten wie Registereinträgen schützen.
Bei ausländischen Mandanten kann dies besonders wichtig sein, wenn mit einer Verurteilung Konsequenzen für den weiteren Aufenthalt verbunden sind.

Mirian Deis©2004