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Die
Kosten für eine Beratung bzw. die Mandatsübernahme richten sich
nach dem Gesetz (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der Fassung ab
01.07.2004) oder werden frei vereinbart. Sie erfahren beim ersten Beratungsgespräch,
welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen, damit später keine Überraschungen
entstehen. Sie können auch Ihr Anliegen schildern, um den ungefähren
Kostenrahmen zu erfragen: |
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Mirian
Deis©2004 |
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