Die anwaltliche Beratung bezieht sich in der Regel auf die Frage nach dem Abschluß bzw. des Inhalts von Eheverträgen sowie den vermögens- bzw. unterhaltsrechtlichen Konsquenzen einer Ehescheidung. Oftmals ist ebenfalls die Regelung des Sorge- bzw. Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder Gegenstand der Beratung bzw. der gerichtlichen Verfahren.
Bei binationalen Ehen bzw. Lebenspartnerschaften ist es wichtig, in die Beratung die ausländerrechtlichen Konsequenzen miteinzubeziehen.

Mirian Deis©2004