Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.
(Art. 14 Ziffer 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948)
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(Art. 16a Abs.1 Grundgesetz)

Ich übernehme Ihre anwaltliche Vertretung im verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Hierbei bin ich auf folgende Herkunftsländer spezialisiert: Türkei, Iran, Irak,Tschetschenien, frz.-sprachiges Afrika.

Auch wenn das Asylverfahren negativ ausgeht, gibt es oftmals Gründe für einen weiteren Verbleib in Deutschland. Hierbei berate bzw. vertrete ich Sie ebenfalls gern.

Mirian Deis©2004